Beschreibung
Zustand:
Die Sandsteinplatte besitzt am Rand einige Blessuren und kleinere Abstoßungen, insbesondere auf dem unteren Schriftrand. Kleinere Bereiche der Oberfläche (Wappen links unten, Kopfbereich) sind etwas abgetreten.
Dekor:
Die Platte zeigt in Ritzzeichnung einen unter einem gotischen Spitzbogen stehenden Geistlichen, der einen Kelch in der Hand hält. Zu dessen Füßen sind zu beiden Seiten die zueinander spiegelverkehrten Wappen derer von der Schulenburg (drei zwei zu eins angeordnete Adlerklauen) zu sehen. Die Inschrift auf dem Rand ist vertieft eingearbeitet worden und wird von zwei ebenfalls umlaufenden Linien gerahmt.
Inschrift
Schriftzugumlauf auf dem Rand:
Anno a natiuitate domini millio
cccc · xvii · mensis · Aprilis · die xiiii · Obiit venerabilis dn̅s Wernerus de Schulenborch· huius ·
ecc̅ie · canonicus · cuius · anima · in pace · reqescat Ame̅
Anmerkung:
Siehe Wentz/Schwineköper „Das Erzbistum Magdeburg“, Walter de Gruyter Berlin/New York 1972, S. 517: „Werner von der Schulenburg, aus altmärkischem Adel, Sohn Heinrich I. v. d. S. auf Beetzendorf, immatrikuliert als Jurist in Prag 1372 (Winter, GBIIMagdeb 5. 1870 S. 497), 1388 Domherr von Halberstadt, 1399 Probst von Bernau, Diözese Brandenburg; Domherr und Dombaumeister 29. September 1394 (Cop. 62 Bl. 27), erwikt päpstliches Mandat zur Einführung in die mit Henning Niendorp streitige Domherrenpfründe 15. Mai 1401 (RepGerm 2 S. 1156), 1411 Probst zu Walbeck (Meier, Domkapitel Goslar Hildesheim S. 331, UBHochst-Halberstadt 4 Nr. 3298 S. 541), nach Grabplatte im Domremter † 14. April 1417 (GSBrandenb 2 S. 519), Memorie im Dom am 16. April (Sello, GBIIMagdeb 26. 1891 S. 163).“
Vgl. auch Danneil „Das Geschlecht von der Schulenburg“, Band 2, S. 55f: „16. Werner VI. Domherr in Stendal und Magdeburg, Probst in Bernau. 1375 – 1414. Heinrich’s I. ältester Sohn war Werner VI. Probst in Bernau. Dies erhellet aus dem Uebereinkommen seines Großvaters Gumprecht von Wanzleben mit dem Rath der Altstadt Salzwedel von 1377, nach welchem letzterer das Wohnhaus des erstern nach seinem und seiner Gattin Tode verkaufen und den Ertrag seinen beiden Enkeln, Werner Probst in Bernau und Heinrich überliefern soll. Bevor er Probst ward, war er Subdiaconus am Domstift Brandenburg, unter Bischof Dietrich, seinem Vetter. Dieser gab ihm 1375 die Erlaubniß zu seiner fernern geistigen Ausbildung 7 Jahre hindurch an einem nicht nahmhaft gemachten Orte sich aufzuhalten, um nach Ablauf der Zeit ein höheres geistliches Amt erlangen zu können. Im Jahre 1391 erscheint er als Zeuge zu Betzendorf, als seine Vettern in der dortigen Kirche eine Seelmesse gründeten.
Da wir um diese Zeit keinen andern Werner Schul. als Geistlichen kennen, so ist wahrscheinlich der Werner, welcher 1410 Vikar Inhaber einer Vikarie in der Domkirche zu Stendal war und vom Markgraf Jobst zu einer Domherrenstelle in derselben Kirche präsentirt ward, mit dem Probst zu Bernau dieselbe Person. Er bekleidete die Domherrenwürde nicht lange, denn 1417 ward er schon todt. Auch war er Domherr in Magdeburg, wie aus einer Quittung seiner Testamentsvollstrecker von 1421 hervorgeht.
In diesem Verzeichnisse der Domherren zu Magdeburg kommt er 1394, in welchem Jahre er magister fabricae (Baumeister des Doms) war, ferner 1397 und 1414 vor. Sein Gedächtnißtag war der 16. April.“
Die bisher in der Datenbank erfassten Grabplatten derer von der Schulenburg zeigen das lt. Danneil ab 1532 nachweisbare Vier-Felder-Wappen. Damit ist die beschriebenen Platte von 1417 die bisher einzige, auf der das Wappen noch in seiner ursprünglichen Form - einzig mit den drei Adlerklauen im Schild - gezeigt wird.
Herrn Steffen Langusch, Stadtarchivar in Salzwedel, sei für die Information zu den Wappen, wie auch für die Unterstützung bei der Entzifferung der Inschrift gedankt.
Lage:
Die Grabplatte steht an der südlichen Wand des Dom-Kreuzgangs.
Zustand:
Die Sandsteinplatte besitzt am Rand einige Blessuren und kleinere Abstoßungen, insbesondere auf dem unteren Schriftrand. Kleinere Bereiche der Oberfläche (Wappen links unten, Kopfbereich) sind etwas abgetreten.
Dekor:
Die Platte zeigt in Ritzzeichnung einen unter einem gotischen Spitzbogen stehenden Geistlichen, der einen Kelch in der Hand hält. Zu dessen Füßen sind zu beiden Seiten die zueinander spiegelverkehrten Wappen derer von der Schulenburg (drei zwei zu eins angeordnete Adlerklauen) zu sehen. Die Inschrift auf dem Rand ist vertieft eingearbeitet worden und wird von zwei ebenfalls umlaufenden Linien gerahmt.
Inschrift
Schriftzugumlauf auf dem Rand:
Anno a natiuitate domini millio
cccc · xvii · mensis · Aprilis · die xiiii · Obiit venerabilis dn̅s
Wernerus de Schulenborch· huius ·
ecc̅ie · canonicus · cuius · anima · in pace · reqescat Ame̅
Anmerkung:
Siehe Wentz/Schwineköper „Das Erzbistum Magdeburg“, Walter de Gruyter Berlin/New York 1972, S. 517: „Werner von der Schulenburg, aus altmärkischem Adel, Sohn Heinrich I. v. d. S. auf Beetzendorf, immatrikuliert als Jurist in Prag 1372 (Winter, GBIIMagdeb 5. 1870 S. 497), 1388 Domherr von Halberstadt, 1399 Probst von Bernau, Diözese Brandenburg; Domherr und Dombaumeister 29. September 1394 (Cop. 62 Bl. 27), erwikt päpstliches Mandat zur Einführung in die mit Henning Niendorp streitige Domherrenpfründe 15. Mai 1401 (RepGerm 2 S. 1156), 1411 Probst zu Walbeck (Meier, Domkapitel Goslar Hildesheim S. 331, UBHochst-Halberstadt 4 Nr. 3298 S. 541), nach Grabplatte im Domremter † 14. April 1417 (GSBrandenb 2 S. 519), Memorie im Dom am 16. April (Sello, GBIIMagdeb 26. 1891 S. 163).“
Vgl. auch Danneil „Das Geschlecht von der Schulenburg“, Band 2, S. 55f: „16. Werner VI. Domherr in Stendal und Magdeburg, Probst in Bernau. 1375 – 1414. Heinrich’s I. ältester Sohn war Werner VI. Probst in Bernau. Dies erhellet aus dem Uebereinkommen seines Großvaters Gumprecht von Wanzleben mit dem Rath der Altstadt Salzwedel von 1377, nach welchem letzterer das Wohnhaus des erstern nach seinem und seiner Gattin Tode verkaufen und den Ertrag seinen beiden Enkeln, Werner Probst in Bernau und Heinrich überliefern soll. Bevor er Probst ward, war er Subdiaconus am Domstift Brandenburg, unter Bischof Dietrich, seinem Vetter. Dieser gab ihm 1375 die Erlaubniß zu seiner fernern geistigen Ausbildung 7 Jahre hindurch an einem nicht nahmhaft gemachten Orte sich aufzuhalten, um nach Ablauf der Zeit ein höheres geistliches Amt erlangen zu können. Im Jahre 1391 erscheint er als Zeuge zu Betzendorf, als seine Vettern in der dortigen Kirche eine Seelmesse gründeten.
Da wir um diese Zeit keinen andern Werner Schul. als Geistlichen kennen, so ist wahrscheinlich der Werner, welcher 1410 Vikar Inhaber einer Vikarie in der Domkirche zu Stendal war und vom Markgraf Jobst zu einer Domherrenstelle in derselben Kirche präsentirt ward, mit dem Probst zu Bernau dieselbe Person. Er bekleidete die Domherrenwürde nicht lange, denn 1417 ward er schon todt. Auch war er Domherr in Magdeburg, wie aus einer Quittung seiner Testamentsvollstrecker von 1421 hervorgeht.
In diesem Verzeichnisse der Domherren zu Magdeburg kommt er 1394, in welchem Jahre er magister fabricae (Baumeister des Doms) war, ferner 1397 und 1414 vor. Sein Gedächtnißtag war der 16. April.“
Die bisher in der Datenbank erfassten Grabplatten derer von der Schulenburg zeigen das lt. Danneil ab 1532 nachweisbare Vier-Felder-Wappen. Damit ist die beschriebenen Platte von 1417 die bisher einzige, auf der das Wappen noch in seiner ursprünglichen Form - einzig mit den drei Adlerklauen im Schild - gezeigt wird.
Herrn Steffen Langusch, Stadtarchivar in Salzwedel, sei für die Information zu den Wappen, wie auch für die Unterstützung bei der Entzifferung der Inschrift gedankt.
Lage:
Die Grabplatte steht an der südlichen Wand des Dom-Kreuzgangs.
Text und Foto:
Frank Moldenhauer, Magdeburg 2024