altmarkgeschichte

Datenbank Historischer Grabmäler der Altmark





Daniel I. von der Schulenburg

Erb- und Gerichtsherr auf Altenhausen, Angern und

Sterbedatum:
06.11.1594
Konfession:
evangelisch
Ort:
Altenhausen
Standort:
Ev. Pfarrkirche St. Trinitatis
GPS:
11.253520 - 52.262590

Beschreibung:
Grabplatte Daniels I. von der Schulenburg (*1538 +1594) auf Altenhausen usw. Das Stück ist in seinen oberen drei Vierteln, abgesehen von leichten Beschädigungen der Gesichtspartie, gut erhalten, zeigt jedoch, wohl bedingt durch einen ehemals dauerfeuchten Standort, schwere Zerstörungen in seinem unteren Teil.
Der Verstorbene in voller Rüstung barhäuptig vor flacher Rechtecknische wiedergegeben, deren vier Ecken durch die Ahnenwappen überdeckt werden. Die kräftig herausgearbeitete Relieffigur in bewegter Pose mit ausgestelltem linken Bein, jedoch leicht nach rechts gewandtem Kopf, der lebendig aufgefasste Gesichtsausdruck und das naturalistisch wiedergegebene lockige Haupt- und Barthaar deuten das erfolgreiche Streben des Bildhauers an, dem Werk Portraitcharakter zu geben. Als textile Zutat ist lediglich die fein gearbeitete Halskrause zu nennen. Die Bewegung der Figur wird noch unterstützt durch den angewinkelten rechten Arm, dessen gepanzerte Hand sich fest um den Griff des Parierdolchs schließt, während die zurückgenommene Linke locker den bereits in italienischer Manier gestalteten Griff des Rapiers mit Korbgefäß und geschlossenem Faustbügel umfasst. Die flächigen Teile des Harnischs sind in ihren dekorativen Elementen sorgsam ausgeführt, auffällig dabei eine gewisse Gratigkeit der Unterarmzeuge sowie der Panzerhandschuhe und ihrer Stulpen, wie sie in dieser Form selten nachgewiesen ist. Die in altertümlicher Manier überhöhten Brechränder der Achseln stehen im Widerspruch zu der sich ansonsten zeitgemäß gebenden Ausstattung der Rüstung, deren zugehöriger offener Visierhelm in schräger Position hinter den Unterschenkeln des Dargestellten infolge schwerster Schäden nur noch andeutungsweise sichtbar wird, dessen fein gearbeiteter Federbusch jedoch gut erkennbar ist.
Die Grabplatte des Daniel von der Schulenburg weist in zahlreichen gestalterischen Details überaus deutliche Entsprechungen zum Grabmal des altmärkischen Landeshauptmanns Dietrich X. von der Schulenburg (+ 1598) im Dom zu Stendal (siehe zugehörigen Datensatz) auf: Die dort ebenso scharfkantig aufgefassten Armzeuge und Handschuhe, vor allem aber der völlig identische florale Dekor der Vorderflüge und die kunstreiche Behandlung des Helmbusches sowie der ungewöhnlich gezackte Saum des Kettenhemdes lassen den Schluss zu, dass hier ein und derselbe Bildhauer am Werke war, dessen Name einstweilen unbekannt bleibt.
Das Grabmal Daniels I. zeigt folgende vier Ahnenwappen als Vollwappen im Stil der norddeutschen Renaissance: Oben links (heraldisch rechts): von der Schulenburg, oben rechts (heraldisch links): von Wenckstern. Unten links: von Bülow, unten rechts: von Rossow (zerstört, aber andeutungsweise erschließbar - und genealogisch zutreffend).

Umlaufende, größtenteils zweizeilige Inschrift in eingehauener Kapitalis: "ANNO 1594 DEN 6 NO / VEMBRIS ZWISCHEN VND V[HREN] / [NACHM]ITTAGE IST DER EDELER [GESTRENGER VND] / EHRNVESTER DANIEL. VON. DER. SCHVLENBURGK // SEINES ALTERS IM 57. JAHRE ZV. ALDENHAUSEN / - / SEHLICHEN ENDTSCHLAFEN, DEM GOTT GNA[DE]“ (Ergänzungen nach Schwerin 1859, S. 22 in eckigen Klammern).

Zur Person: Daniel I. von der Schulenburg (312), Sohn des Matthias III. von der Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit Anna von Wenckstern a.d.H. Lenzerwische, auf Altenhausen, Angern und Beetzendorf, Landrat im Erzstift Magdeburg. Er studierte in Frankfurt/Oder, Wittenberg (dort u.a. als Schüler Melanchthons), Straßburg und Bologna, wo er Johann Caselius, den bedeutenden Helmstedter Neuhumanisten, kennenlernte, dem er zeitlebens freundschaftlich verbunden blieb. Seine profunde Bildung schuf ihm auch bei den übrigen Exponenten des Gesamthauses Schulenburg hohes Ansehen, die ihn 1570 und 1572 mit unterschiedlichen Aufgaben wie der Visitation der Patronatskirchen, der Ordnung des Lehns- und Archivwesens und dem Entwurf einer Gerichtsordnung betrauten. Seine Berufung zum Magdeburgischen Rat erfolgte im Jahre 1586.
Er war seit 1577 mit Ehrengard von Alten, Tochter des Henning von Alten auf Wilkenburg (Fürstentum Calenberg) und der Catharina von Marenholtz, verheiratet, die ihm zu Ehren den südlichen Gruftanbau der Altenhausener Kirche errichten ließ, ihren Gatten lange überlebte und nach 1611 verstarb. Durch den Sohn Matthias V. wurde das Ehepaar zu Stammeltern der Äste Altenhausen und Angern der jüngeren Linie des Hauses Schulenburg Weißen Stammes.

Material:
Sandstein.

Standort:
Ostwand des ehem. Herrschaftsstandes.

Literaturquellen:
Zur Person: Johann Friedrich Danneil, Das Geschlecht von der Schulenburg, Bd. 2, Salzwedel 1847, S. S. 542-544, Fritz Schwerin, Fünf Edelleute aus den vorigen Tagen: Daniel von der Schulenburg auf Altenhausen (1538-1594), Jacob von der Schulenburg auf Angern (1515-1576), Joachim von Alvensleben auf Erxleben (1514-1588), Andreas von Meyendorff auf Ummendorf (1522-1583), Ludolf von Alvensleben auf Hundisburg (1511-1596). Aus den auf dieselben gehaltenen Leichenpredigten und andern Quellen zusammengestellt, Halle 1859, S. 1-22, Georg Schmidt, Das Geschlecht von der Schulenburg, Teil II, Beetzendorf 1899, S. 312-315 sowie Dietrich Werner Graf von der Schulenburg und Hans Wätjen, Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg 1237 bis 1983, Wolfsburg 1984, S. 151-152.
Zum Objekt: Bei Marie-Luise Harksen (Bearb.), Die Kunstdenkmale des Kreises Haldensleben, Leipzig 1961, nicht erwähnt, Dehio, Handbuch der dt. Kunstdenkmäler, Sachsen-Anhalt I, bearb. von Ute Bednarz und Folkhard Cremer, München-Berlin 2002, S. 8 (summarisch).

Text und Foto:
Bernd-Wilhelm Linnemeier, August 2017